Programm 151, Energieeffizient SanierenFördermittelberatung

Ein Gesamtpaket, das sich auszahlt
Vorausschauende Investitionen machen sich schon in wenigen Jahren für Sie bezahlt: Indem Sie Energieeffizient sanieren bzw. entsprechend sanierten Wohnraum kaufen, handeln Sie umweltbewusst und sparen Energie- und Heizungskosten.
Im Förderprogramm 151 erhalten Sie einen langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit
• für den Kauf eines frisch sanierten Gebäudes oder einer Eigentumswohnung, die dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entsprechen,
• für alle Sanierungsmaßnahmen (wie z. B. Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau), die Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus machen.

Ihre Vorteile
• TOP-Konditionen:
o Zinssatz ab 1,0 % effektiv pro Jahr
o möglicher Tilgungszuschuss bis zu 17,5 %, je nach erreichtem KfW-Effizienshaus Standard (Stand 01.05.2014)
• bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit
• kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich

Als Privatperson können Sie dieses Förderprogramm nutzen, wenn Sie
• durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden,
• bereits Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren oder
• Mieter sind und mit Zustimmung Ihres Vermieters sanieren.

Ihren Antrag stellen Sie vor dem Kauf bzw. vor Sanierungsbeginn bei Ihrer Hausbank. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch Ihre Hausbank bereitgestellt.
Photovoltaikanlagen werden im KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" gefördert.

Programm 152, Energieeffizient SanierenFördermittelberatung

Jede Maßnahme zählt
Um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Doch auch schon einzelne Sanierungsmaßnahmen oder deren effektive Kombination können Ihre Energiekosten deutlich reduzieren.
Im Programm 152 fördert die KfW energetische Einzelmaßnahmen für die Sanierung Ihrer Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Ihres Wohngebäudes. Das Programm finanziert Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch und Lüftungseinbau. Außerdem ist Programm 152 für Sie geeignet, wenn Sie energetisch sanierten Wohnraum kaufen (Haus, Eigentumswohnung).
Sie erhalten einen langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Ihre Vorteile
• Zinssatz ab 1,00 % eff. pro Jahr (Stand 01.11.2012)
• bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit
• frei wählbare Einzelmaßnahmen passend zu Ihren Sanierungsabsichten
• kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich

Sie können dieses Förderprogramm nutzen, wenn Sie
• durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden,
• bereits Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren oder
• Mieter sind und mit Zustimmung Ihres Vermieters sanieren.

Ihren Antrag stellen Sie vor Erwerb bzw. vor Sanierungsbeginn bei Ihrer Hausbank. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch Ihre Hausbank bereitgestellt.

Programm 431, Energieeffizient Sanieren - SonderförderungFördermittelberatung

Die Qualifizierte Baubegleitung gem. KfW-Vorgaben

Bei einer energetischen Sanierung oder Heizungsumrüstung ist Unterstützung durch Experten eine echte Hilfe. Bestens beraten sind Sie auch mit Programm 431: In diesem Zuschussprogramm fördert die KfW
• die professionelle Baubegleitung durch Sachverständige während Ihrer Sanierungsphase in Höhe von 50 % Ihrer Kosten (Bis zu 4.000 € je Vorhaben),
• den Abbau und die fachgerechte Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen (pro abgebautem Gerät) oder
• die Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Anlagen, wenn Sie den Heizkessel nicht erneuern, mit 25 % der damit verbundenen Kosten.

I hre Vorteile
•Förderung Ihrer Eigeninitiative durch einen Zuschuss direkt auf Ihr Konto
• individuelle Beratung - gesenktes Risiko und Kosten

Sie können dieses Förderprogramm nutzen, wenn Sie Eigentümer Ihres Wohnraums/-Gebäudes sind und selbst darin wohnen oder vermieten.
Ihren Antrag stellen Sie nach dem Umbau direkt bei der KfW. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Nicht gefördert werden
• Umbauten an Ferien- und Wochenendhäusern
• Gebäude, die nicht zum Wohnen genutzt werden.
• Aufwendungen für umfassende Energieberatung zählen nicht zum Förderumfang des KfW-Programms 431 (diese wird separat im Programm "Vor-Ort-Beratung" vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA gefördert).

Hinweis:
Die Programmbedingungen werden zum 01.04.2012 geändert. Die Änderungen finden Sie bei den jeweiligen Positionen. Stichtag ist das Datum der Rechnungsstellung durch den Sachverständigen/das Fachunternehmen.
• Antragsberechtigt sind Sie als Träger der Investitionsmaßnahme an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.
• Sie stellen Ihren Antrag nach Abschluss der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Der Antrag muss bis spätestens 3 Monate nach Rechnungsstellung bei der KfW vorliegen. Die Antragstellung erfolgt durch Eingang der einzureichenden Antragsunterlagen bei der KfW.

Programm 430, Energieeffizient Sanieren - TilgungszuschussFördermittelberatung

Unser Bonus für Energiesparer
Je energieeffizienter Ihr Wohnraum nach der Sanierung ist, desto weniger zahlen Sie vom Darlehen zurück. Die KfW gewährt einen Tilgungszuschuss: Dessen Höhe richtet sich danach, welche Energiewerte Ihr saniertes Objekt erzielt.

Die Konditionen im Einzelnen
Je besser die künftige Energieeffizienz Ihres Wohnraums ist, desto höher ist auch der Investitionszuschuss, den Sie erhalten:

KfW-Effizienzhaus-Typ

Höhe des Zuschusses

KfW-Effizienzhaus 55

25,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 18.750 Euro für jede Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 70

20,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 15.000 Euro für jede Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 85

15,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 11.250 Euro für jede Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 100

12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 9.375 Euro für jede Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 115

10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 7.500 Euro für jede Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus Denkmal

10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 7.500 Euro für jede Wohneinheit

Einzelmaßnahmen

10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit


Bitte beachten Sie, dass wir Zuschussbeträge erst ab 300 Euro auszahlen.

BAFAFördermittelberatung

Für die Beratung - vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen - ist ein Zuschuss des BAFA im Rahmen des Programms 'Vor-Ort-Beratung' möglich. Eine solche Beratung enthält:
• Aufnahme des IST-Zustandes vor Ort,
• Schwachstellenanalyse,
• Vorstellung verschiedener Alternativen zur Verbesserung des energetischen Zustandes,
• Erstellung eines schriftlichen Beratungsberichtes, dessen Inhalte auch für Laien verständlich sein müssen,
• persönliche Erläuterung der Berichtsergebnisse.

Land NRWFördermittelberatung

Image SampleVerschiedene Förderprogramme
u.a. Förderung von Solar-Thermie und (noch) Stromerzeugung per Photovoltaik;
betreiben eines BHKW’s zur Wärme- und Stromerzeugung;
mit dem MAP die Installation von Wärmepumpen;