Austellen von Energieausweisen Energieausweise, vor Ort Beratung nach BAFA Standard

energiesparenEigentümer müssen bei Vermietung oder Verkauf ihrer Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern vorlegen.
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: den Bedarfsausweis* und den Verbrauchsausweis.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dafür nimmt der Energieausweisaussteller den baulichen Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung genau unter die Lupe. Ob jemand viel heizt oder wenig, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Bedarfsausweis keine Rolle. Grundlage für den Verbrauchsausweis sind dagegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzen drei Jahren. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig. Beide Energieausweisvarianten enthalten Modernisierungsempfehlungen. Das sind konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen, mit denen man den Energiebedarf eines Gebäudes deutlich senken kann.

*Ich erstelle ausschließlich „Bedarfsausweise“, da der Kunde genauere Werte über den Energie-„Bedarf“ seines Hauses bekommt.

Vor-Ort-Beratung nach BAFAvor Ort Beratung nach BAFA Standard, Energieausweise

Für die Beratung - vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen - ist ein Zuschuss des BAFA im Rahmen des Programms 'Vor-Ort-Beratung' möglich. Eine solche Beratung enthält:
• Aufnahme des IST-Zustandes vor Ort,
• Schwachstellenanalyse,
• Vorstellung verschiedener Alternativen zur Verbesserung des energetischen Zustandes,
• Erstellung eines schriftlichen Beratungsberichtes, dessen Inhalte auch für Laien verständlich sein müssen,
• persönliche Erläuterung der Berichtsergebnisse.

Für die Bezuschussung einer 'Vor-Ort-Beratung' muss der schriftliche Beratungsbericht im einzelnen insbesondere die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
• Aufnahme IST-Zustand von Gebäudehülle und Heizung
• energetische Schwachstellenanalyse
• Erarbeitung geeigneter Alternativen zur energetischen Verbesserung unter Berücksichtigung der erneuerbaren Energien
• Kostenabschätzung mit Wirtschaftlichkeitsrechnung
• Darstellung von Einsparpotentialen (Energie und CO2)
• Fördermittelauskunft

Vorteile der „Vor-Ort-Beratung“
Aufdecken, bzw. ermitteln, erkennen von Wärmebrücken und etwaigen Undichtigkeiten am Gebäude.
Ausführliche Datenaufnahme; erarbeiten von Modernisierungs-Vorschlägen zur Energetischen Modernisierung;
Berechnen der ungefähren Amortitationszeit; anfertigen eines ausführlichen Beratungsberichtes.
a) Auf Basis der Daten aus diesem Bericht kann dann die eingehende Energieberatung für die Modernisierung Ihres Wohnhauses erfolgen.

Über Einzelheiten informiert das BAFA auf seiner Homepage unter www.bafa.de.

Dena konformvor Ort Beratung nach BAFA Standard, Energieausweise

Energieausweis schützt Mieter vor bösen Überraschungen.
dena und Mieterbund: Frage nach Energieeffizienz gehört zu jeder Wohnungssuche
Berlin, 2. Februar 2010. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) und der Deutsche Mieterbund (DMB) empfehlen allen Mietern, sich vor Abschluss eines Mietvertrags den Energieausweis zeigen zu lassen. Bisher erkundigen sich Mietinteressenten nur selten nach diesem Dokument, das die Energieeffizienz einer Immobilie dokumentiert und das Eigentümer bei Vermietung von Wohnungen und Häusern vorlegen müssen. Die wichtigsten Informationen für Mieter zum Energieausweis haben die dena und der Deutsche Mieterbund jetzt in einem neuen Flyer zusammengefasst.
Ohne Energieausweis lassen sich die Kosten für Heizung und Warmwasser im Voraus nur schwer abschätzen. Bei vermeintlich günstigen Angeboten kommt die böse Überraschung dann mit der ersten Heizkostenabrechnung. Ungedämmte Altbauten mit veralteter Heiztechnik können im Vergleich zu Neubauten oder umfassend energetisch sanierten Häusern ein Vielfaches an Energie schlucken. Der Energieausweis hilft dagegen vor Vertragsabschluss mit Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes. .
Der Informationsflyer kann kostenlos auf den Internetseiten der dena oder des Mieterbundes heruntergeladen werden: www.zukunft-haus.info/publikationen oder www.mieterbund.de/klimaprojekt.html. Er ist auch bei den örtlichen DMB-Mietervereinen erhältlich.
Zum Energieausweis
Eigentümer müssen bei Vermietung oder Verkauf ihrer Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern vorlegen.
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dafür nimmt der Energieausweisaussteller (Energieberater) den baulichen Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung genau unter die Lupe. Ob jemand viel heizt oder wenig, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Bedarfsausweis keine Rolle. Grundlage für den Verbrauchsausweis sind dagegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzen drei Jahren. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig. Beide Energieausweisvarianten enthalten Modernisierungsempfehlungen. Das sind konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen, mit denen man den Energiebedarf eines Gebäudes deutlich senken kann.