Home

holzwurmIns eigene Haus investiert,
da ist die "Rendite" garantiert!

Wissenswertes über ...

... Dämmstoffe aus Holzfasern

holzfaser_daemmstoffe

Holzfaserprodukte haben sich als Dämmstoffe "am Bau" schon seit Jahrzehnten bewährt. Sie zählen zu den ökologischen und besonders wohngesunden Dämmmaterialen.
Holzfaserdämmstoffe minimieren Heizwärmeverluste über Winter und sorgen im Sommer dafür, dass sich die Wohnräume weniger stark aufheizen.
Holzfaserdämmplatten werden aus zerfasertem Nadelholz hergestellt: VHD-Mitglieder wenden hierfür das so genannte Nassverfahren an. Die Bindungswirkung der Holzasern beruht dabei auf einer Aktivierung ihrer Eigenklebefähigkeit. Um stabile Dämmplatten zu erhalten, sind also keine Klebstoffzusätze erforderlich.
holzfaser_daemmstoffe
Das Nassverfahren ist nach Expertenmeinung ökologisch vorteilhaft, weil chemischen Zusätze nicht erforderlich sind und weniger Energie verbraucht wird. Das benötigte Wasser fließt beim Nassverfahren im geschlossenen Kreislauf und kann dadurch gleich mehrfach verwendet werden.
Im so genannten Trockenverfahren müssen den Fasern hingegen Bindemittel wie z.B. PUDI Klebstoffe beigefügt werden, um die Eigenklebefähigkeit der Fasern zu aktivieren.
Holzfaserdämmstoffe werden überwiegend für Zwecke der Wärme- und Schalldämmung in Wänden, Decken und Dächern verwendet. Im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung kommen sie auch als Putzträgerplatten für Wärmedämmverbundsysteme zum Einsatz.

Wissenswertes über ...

... Wohngesundheit

Holzfaserdämmstoffe werden aus dem natürlichen Rohstoff Holz gewonnen. Sie gelten deshalb zu Recht als ausgesprochen wohngesunder Baustoff.
So sind beispielsweise Zusätze, die die Ausprägung gewünschter Platteneigenschaften begünstigen, gesundheitlich vollkommen unbedenklich.
Auf die Zugabe von Bindemitteln wird ganz verzichtet. Auch das Trockenverfahren, bei dem formaldehydfreie Klebstoffe als Bindemittel zugegeben werden, erfüllt die sehr hohen, deutlich über den baurechtlichen Anforderungen liegenden Kriterien maßgeblicher Institutionen.
Einige Mitgliedsfirmen im VHD verfügen über das Natureplus®-Label. Im Rahmen der Natureplus®-Zertifizierung werden neben Emissionsanalysen (Formaldehyd und VOC - sog. flüchtige organische Verbindungen) Untersuchungen zur Verunreinigung mit Metallen sowie Geruchsprüfungen durchgeführt.
Holzfaser Dämmstoffe

Abb. HO-1: Bild = Steico AG

Dämmstoffe aus Holzfasern sorgen für Behaglichkeit im Haus und helfen, Energiekosten nachhaltig zu sparen.

So vollendet kann sich die Natur entfalten

Das Einsatzspektrum moderner Dämmprodukte aus Holzfasern ist im Neu- wie auch im Altbau denkbar groß. Der VHD und seine Mitgliedsfirmen empfehlen die Anwendung als ...


Holzfaser Dämmstoffe

ökologisches Wärmedämm-Verbundsystem für die komplette Hausfassade

 

Holzfaser Dämmstoffe

Wärmedämmung in Wand-, Dach- und Decken-Gefache

 

Holzfaser Dämmstoffe

stabile Wärmedämmung in Plattenform auf großen Flächen

 

Holzfaser Dämmstoffe

druckbelastbare Aufsparrendämmung im Dachbereich

 

Holzfaser Dämmstoffe

Unterdeck- und Wandbauplatte mit Nut- und Federprofil

 

Holzfaser Dämmstoffe

Trittschalldämmungen für Fußböden

 

Holzfaser Dämmstoffe

schalldämmende Unterlage für Parkett und Laminat in Innenräumen

 

Holzfaser Dämmstoffe

multifunktionale Innenausbauplatte für Dach-, Wand- und Bodenkonstruktionen

 

Holzfaser-Dämmprodukte lassen sich für vielfältige Anwendungen miteinander kombinieren. Ihre diffusionsoffene Struktur garantiert bauphysikalische Sicherheit, bewirkt ein ausgeglichenes Raumklima und sorgt für behagliches Wohlbefinden in den Innenräumen rund ums Jahr. Der sommerliche Hitzeschutz gelingt mit diffusionsoffenen Holzfaserprodukten ebenso vorbildlich wie die energiesparende Wärmedämmung über Winter. Außerdem sind Dämmprodukte aus Holzfasern weitgehend alterungsbeständig, was ein spürbares Plus an Wohnkomfort für viele Jahre garantiert. Oft ein Häuserleben lang!

Quelle: VHD = Verband Holzfaser Dämmstoffe e.V.

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Änderungen der Energieeinsparverordnung durch die EnEV 2014
Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (und der Heizkostenverordnung) werden die Beschlüsse der Bundesregierung zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) im Gebäudebereich umgesetzt.
Die Bundesregierung hat am 21. November 2013 die Änderung der Energieeinsparverordnung(EnEV) beschlossen.. Am 1. Mai 2014 trat die Änderung der Energieeinsparverordnung in Kraft.
Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2014 die energetischen Anforderungen – hauptsächlich bei Neubauten -  nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.

Einige Änderungen der EnEV 2014 im Überblick:

  • Neubauten: Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf wird um durchschnittlich 30 Prozent verschärft.
  • Neubauten: Die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle werden um durchschnittlich 15 Prozent erhöht, das heißt, die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten als bisher.
  • Altbau-Modernisierung: Bei der Modernisierung von Altbauten mit größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle werden die energetischen Bauteilanforderungen um durchschnittlich 30 Prozent verschärft (z.B. Erneuerung der Fassade, der Fenster, des Dachs).

    Alternativ kann der Bauherr sich dafür entscheiden, auf das 1,4fache Neubau-Niveau zu sanieren. Dies betrifft die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und an die Wärmedämmung der Gebäudehülle.
  • Die Anforderungen an die Dämmung oberster nicht begehbarer Geschossdecken (Dachböden) werden verschärft. Oberste begehbare Geschossdecken müssen bis Ende 2011 eine Wärmedämmung erhalten. In beiden Fällen genügt aber auch eine Dämmung des Daches.

    Beibehalten wurde die Freistellung der Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn der Eigentümer am 1.2.2002 in dem Haus gewohnt hat. Die Nachrüstpflichten sind von dem späteren Erwerber des Hauses innerhalb von zwei Jahren nach Eigentümerwechsel zu erfüllen.
  • Für Klimaanlagen, die die Feuchtigkeit der Raumluft verändern sollen, wird eine Pflicht zum Nachrüsten von Einrichtungen zur automatischen Regelung der Be- und Entfeuchtung vorgesehen. Außerdem muss die Lüftungs-Anlage eine bestimmte Menge an Rückgewinnung der Wärmemenge einhalten, damit eine Förderung durch die KfW in Anspruch genommen werden kann.
  • Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, sollen in größeren Gebäuden außer Betrieb genommen werden und durch effizientere Heizungen ersetzt werden. Dies betrifft Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten und Nichtwohngebäude mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche. Die Pflicht zur Außerbetriebnahme soll stufenweise zum 1. Januar 2020 einsetzen.

    Es besteht keine Pflicht, wenn das Gebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt, der Austausch unwirtschaftlich wäre oder öffentlich-rechtliche Vorschriften den Einsatz von elektrischen Speicherheizsystemen vorschreiben (z. B. Festsetzungen in Bebauungsplänen).
  • Maßnahmen zum Vollzug der Verordnung werden verstärkt: Bestimmte Prüfungen werden dem Bezirks-Schornsteinfegermeister übertragen und Nachweise bei der Durchführung bestimmter Arbeiten im Gebäudebestand - so genannte Unternehmererklärungen - eingeführt. Außerdem werden einheitliche Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen zentrale Vorschriften der EnEV eingeführt. Verstöße gegen bestimmte Neu- und Altbauanforderungen der EnEV und die Bereitstellung und Verwendung falscher Daten beim Energieausweis werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
  •  

Hinweis zur Anwendung datierter technischer Regeln in der EnEV

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Änderungsverordnung zur Energieeinsparverordnung am 1. Mai 2014 (EnEV 2014) sind - z. B. in Zusammenhang mit dem jüngst erschienenen Normblatt zur DIN V 18599 Teil 100 - in Fachkreisen Fragen zur Anwendbarkeit technischer Regeln aufgetreten.

Hierzu wird auf Folgendes hingewiesen:
Die Verordnung verweist wie bisher "statisch" auf zahlreiche technische Regeln, die mit einem bestimmten Ausgabedatum genannt sind. Öffentlich-rechtlich sind im Kontext der EnEV allein die in der Verordnung aufgeführten datierten technischen Regeln verbindlich. Neuherausgaben, Berichtigungsblätter und ähnliche technische Regeln sind für Zwecke der EnEV unbeachtlich, wenn sie im Text der Verordnung nicht genannt sind.
Quelle: © 2010 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Copyright information © derholzwurm-ihrenergieberater.de | Impressum | AGB | Kontakt

CSS Website Template by Rambling Soul | Distributed by Creativ-PC | Informationsportal über den Ort Fröndenberg